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Ausleih­bedingungen


Hinweis: Für die Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Ausleihverfahrens sind Leihanfragen an das Militärhistorische Museum (MHM) mindestens 6 Monate vor Beginn Ihrer Ausstellung schriftlich an den Direktor zu richten.
Allgemeine Ausleihbedingungen

Transport und Verpackung:
Die Kosten der Verpackung sowie des Hin- und Rücktransportes der Leihgaben einschließlich einer etwaigen restauratorischen Begleitung trägt der Leihnehmer.
Verpackung und Transport sind in der Regel durch eine fachlich geeignete Kunstspedition vorzunehmen, die folgende Anforderungen erfüllen muss:
-    langjährige Erfahrung mit musealen Objekten beim Verpacken, Transport, Auf- und Abbau in Ausstellungen im In- und Ausland;
-    Verpacken, Be- und Entladen der Objekte durch geschulte Kunstpacker mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung;
-    Erfahrung im Umgang mit den speziellen Materialgruppen (aufgeführt siehe Anhang „Allgemeine Auflagen“);
-    Durchführung von Zollbehandlungen, Begleitschutz, Organisation oder Übernahme von Kurierdienstleistungen einschließlich der Reiseorganisation nach internationalen Standards;
-    Bereitstellung von speziellem Verpackungsmaterial (aufgeführt siehe Anhang „Allgemeine Auflagen“);
-    Anlieferung und Öffnung von Klimakisten 24 Stunden vor dem Transport;
-    ggf. Bereitstellung eines mobilen Packtisches;
-    erwünscht sind Direktfahrten;
-    Zwischenlagerung nur nach Absprache in gesicherten und klimatisierten Räumen.
Transportfahrzeug:
-    isoliert, luftgefedert, klimatisiert;
-    die Packstücke müssen parallel zur Fahrtrichtung fest verankert werden können;
-    Vorhandensein einer mechanischen Ladebühne für Verpackungseinheiten über 20 kg.
Der Transport ist als Direkttransport zu organisieren. Beiladungstransporte dürfen nur nach Absprache erfolgen. Spezielle Transportbedingungen für besonders gefährdete und empfindliche Objekte werden Ihnen gesondert und so früh wie möglich mitgeteilt. Die Kunstspedition stellt die Verpackung.
Versicherung:
Der Leihnehmer erklärt sich zur Versicherung der Leihgaben zu den vom Verleiher festgesetzten Versicherungswerten bereit und übernimmt alle Versicherungskosten. Der Verleiher erhält eine Kopie des Versiche- rungsscheines. Erst nach Vorlage der Kopie des Versicherungsscheines an den Verleiher erfolgt die Herausgabe der Objekte an den Leihnehmer.
Die Versicherung wird "von Nagel zu Nagel" abgeschlossen und läuft bis zum Wiedereintreffen der Leihgaben bei dem Verleiher. Falls der Versicherungstermin durch verspätetes Eintreffen überschritten werden sollte, trägt der Leihnehmer die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten. Ein in diesem Falle erforderlich werdende Verlängerung der Versicherungsdauer wird vom Entleiher unverzüglich veranlasst.
Soweit das Haftungsrisiko vollständig in der Höhe und dem Umfang durch eine Bundesgarantie, die Garantie im Rahmen einer sogenannten Eigendeckung oder einer ausländischen Staatshaftung (US-Idemnitiy oder entsprechende Garantiehaftung) gedeckt ist und der Leihnehmer hierüber einen Nachweis vorlegt, kann die Versicherungspflicht entfallen.


Inventarschilder:
Inventarschilder des Leihgebers sind in der Regel am Objekt zu belassen. Absprachen sind jedoch möglich.


Protokollabgleich:
Bei Abholung der Leihgabe wird dem Abholenden die Exponatbegleitkarte mitgegeben, die bei jeder
Übergabe überprüft und jeweils beim Hin- und Rücktransport vom Leihnehmer und Leihgeber auf ihre Richtigkeit
und Vollständigkeit abzuzeichnen ist. Bei Veränderungen bitten wir um sofortige Information. Die jeweils abgezeichnete Exponatbegleitkarte ist bei Ausgang der Leihgabe wieder mit zurückzuschicken.


Kurierbegleitung:
Wenn eine Kurierbegleitung von uns gefordert wird, gehen die Kosten zu Lasten des Leihnehmers.


Zugang:
Mitarbeitern des MHM ist bei Bedarf und nach terminlicher Absprache Zugang zum Objekt in den Ausstellungsräumen, Depots oder Zwischendepots zu ermöglichen.

Ausstellungsaufbau:
Bei Eintreffen der Leihgaben dürfen in den Ausstellungsräumen keine Handwerker-, insbesondere Malerarbeiten mehr stattfinden. Farben müssen im gesamten Ausstellungsbereich vollständig getrocknet sein. Während des Ausstellungs- aufbaus darf nicht über den Exponaten gearbeitet oder montiert werden.
Vitrinen sollten mit einem Verbundsicherheitsglas (Stärke: 8 mm) und einem Zylinderschloss ausgestattet sein.
Das Zylinderschloss muss bei einer Leihgabe mit einem Versicherungswert von über 200.000.- € der Widerstandsklasse 3 (P2BZ, 6 Stiftzuhaltungen) entsprechen. Erforderliche Alarmsicherung wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
Innerhalb der Vitrine ist jede Ausdünstungsquelle wie z.B. Klebstoffe, frische Hölzer, Faserplatten, noch nicht durchge- trocknete Sockel bzw. Objektträgeranstriche zu vermeiden. Gefordert werden PH-neutrale Textilbespannungen oder säurefreie Papiere bzw. Kartons, Marmor, Plexiglas oder Glasträger. Müssen Montagevorgaben beachtet werden, sind diese in der Exponatbegleitkarte und im Vertrag benannt. Bewegungen der Objekte nach Aufbau der Ausstellung sind zu vermeiden. Im Einzelfall können jedoch abweichende Anforderungen vom Leihgeber gestellt werden.


Klima und Licht:
Bei Transport, Lagerung und Ausstellung der Leihgaben ist ein konstantes Klima zu gewährleisten. Einzelnen Klima- und Beleuchtungsstärken sind in den Angaben zu den Objektgruppen aufgelistet. Direkte Sonneneinstrahlung oder lokale Erwärmung der Objekte durch Lichtquellen in den Vitrinen sind auszuschließen. Die Beleuchtung ist auf Öffnungs- und Wartungszeiten zu reduzieren.
Foto und Filmaufnahmen:
Ist beabsichtigt, Ausnahmen für Zwecke der Presse- und Berichterstattung zu machen, so sind diese dem Leihgeber anzuzeigen und unter folgenden Bedingungen erlaubt: Mindestabstand zur Lichtquelle: 3,5 m; Beleuchtungsdauer ma- ximal 5-10 Minuten. Abweichend hiervon sind alle Papier- und Textilobjekte höchstens eine Minute auszuleuchten. Die Kameraeinstellung sollte bei normaler Museumsbeleuchtung erfolgen.


Betreuung:
Die Ausstellung ist während der Laufzeit regelmäßig zu betreuen.


Gemälde:
RF: 52 % RF, +/- 5%, konstant Temperatur: 18-22 °C, konstant
Beleuchtungsstärke: max. 250 Lux, Tageslicht, Leuchtstofflampen und Energiesparlampen dürfen nur mit UV-Filter ge- nutzt werden. LED-Leuchtmittel sollten 3000 K (warmweiß) Farbtemperatur nicht übersteigen.
Hängung: Bitte nutzen sie alte Löcher am Rahmen für die Montage Ihres Hängesystems. Verglasung, Rahmung und Rückseitenschutz dürfen nicht entfernt werden.
Der Transport sollte möglichst senkrecht und mit Handschuhen durchgeführt werden, insbesondere bei Gold- und Silber- rahmen. Bei sehr hohem Gewicht werden Lederhandschuhe empfohlen.


Holz:
RF: 52 % RF, +/- 5%, konstant Temperatur: 18-22 °C, konstant
Beleuchtungsstärke: max. 250 Lux, Tageslicht, Leuchtstofflampen und Energiesparlampen dürfen nur mit UV-Filter ge- nutzt werden. LED-Leuchtmittel sollten 3000 K (warmweiß) Farbtemperatur nicht übersteigen.
Die Objekte dürfen generell nur in staub- und schadstofffreien Vitrinen präsentiert werden. Bei Transport, Lagerung und Ausstellung ist auf ein konstantes Klima zu achten. Für gefasstes Holz gelten die gleichen Bedingungen wie für Gemälde.


Textilien:
RF: 52 % RF, +/- 5%, konstant Temperatur: 18-22 °C, konstant
Beleuchtungsstärke: 50 Lux. Es sollte nur Kunstlicht verwendet werdenLeuchtstofflampen und Energiesparlampen dür- fen nur mit UV-Filter genutzt werden. LED-Leuchtmittel sollten 3000 K (warmweiß) Farbtemperatur nicht übersteigen. Die Objekte dürfen generell nur in staub- und schadstofffreien Vitrinen präsentiert werden. Montagevorgaben sind im Einzel- nen zu beachten.
Objekte, die auf Büsten, Figurinen oder ähnlichen Ausstellungselementen gezeigt werden, dürfen keinen Spannungen durch zu große Präsentationskörper oder Formbügel ausgesetzt werden.
Sämtliche Objekte dürfen in keinem Fall mit Nägeln, Nadeln, Kunststoffschnur, Faden o.ä. durchbohrt oder genäht werden. Eingriffe jeglicher Form, wie z.B. Annähen von Schlaufen oder anderen Montagehilfen dürfen nur nach vorheriger Rück- bzw. Absprache erfolgen. Die Objekte dürfen keinesfalls mit Klebstoffen, Leimen oder Klebeband in Berührung gebracht werden.
Bei liegender Präsentation ist eine Unterlage von Polyester-Folie („Melinex“, „Hostaphan“ o.ä.), Baumwoll-Gewebe, säurefreiem Karton oder Seidenpapier notwendig.
Sämtliche Aufbau- und Montagearbeiten müssen durch eine/-n Restaurator/-in ausgeführt und überwacht werden. Als Verpackungsmaterial direkt um das Objekt ist säurefreies Seidenpapier zu verwenden.

Metall:
RF: 45 %, +/- 5% RF, konstant
50% +/- 5% bei Materialkombinationen Temperatur: 18-22 °C konstant
Beleuchtungsstärke: 50 Lux bei Textilanteilen und organischen Bestandteilen. Tageslicht, Leuchtstofflampen und Ener- giesparlampen dürfen nur mit UV-Filter genutzt werden. LED-Leuchtmittel sollten 3000 K (warmweiß) Farbtemperatur nicht übersteigen.
Die Objekte dürfen generell nur in staub- und schadstofffreien Vitrinen präsentiert werden. Waffen sind im Einzelfall zusätzlich zum Zylinderschloss mit Alarm zu sichern. Montagevorgaben bitte im Einzelnen beachten. Die Metalle dürfen nicht direkt mit Metallen z.B. von Ständern oder Montagehilfen wie organischen Trägermaterialien in Berührung kommen. Hier sind Unterlagen bzw. Ummantelungen z.B. aus Polyester wie „Melinex“ oder Schrumpfschläuche notwendig. Metalle bitte nur mit sauberen Handschuhen anfassen.


Kunsthandwerk:
 

Kunststoffe, Gummi

 

Kosmetika, Lebensmittel, Wachs

RF: 45 % RF, +/- 5%, konstant Temperatur: max. 20 °C, konstant Beleuchtungsstärke: max. 250Lux

RF: 50 % RF, konstant

 

Tier-, Pflanzenpräparate

RF: 50 % RF, +/- 5%, konstant

Temperatur: 18-22 °C, konstant Beleuchtungsstärke: 50-70 Lux

 

Elfenbein, Knochen, Bernstein, Schildpatt, Perlmutt, Leder

Glas, Email

RF: 50 %, +/-5%, konstant Temperatur: 18-22 °C, konstant Beleuchtungsstärke: max. 250 Lux

max. 1000 Lux

Krankes Glasnicht über 40%RF!!!

Um Risse, Brüche an Henkeln, Knäufen etc. zu vermeiden, bitte

immer nur am Korpus anfassen.

Porzellan, Keramik

RF: max. 55 % RF, konstant Temperatur: 18-22 °C, konstant Beleuchtungsstärke: max. 1000Lux

Um Risse, Brüche an Henkeln, Knäufen etc. zu vermeiden, bitte

immer nur am Korpus anfassen

Gips

RF: max. 55 % RF, konstant Temperatur: 18-22°C, konstant

Beleuchtungsstärke: 250 Lux bei gefasstem Gips, sonst variabel

 

Stein ungefasst

RF: max. 60 % RF, konstant Temperatur: 15-25 °C, konstant Beleuchtungsstärke: variabel

 

 

Die Objekte sollten generell nur in staub- und schadstofffreien Vitrinen präsentiert werden. Technische Geräte

 

Papier allgemein:
Plakate und Grafiken werden nur gerahmt entliehen und dürfen nur vom Leihgeber entrahmt werden.
Grafische Blätter, Dokumente und Plakate:
RF: 45-50 % RF, konstant Temperatur: 18-22 °C, konstant
Beleuchtungsstärke: max. 50 Lux, kein Tageslicht, Leuchtstofflampen und Energiesparlampen dürfen nur mit UV-Filter genutzt werden. LED-Leuchtmittel sollten 3000 K (warmweiß) Farbtemperatur nicht übersteigen.

In Ausnahmefällen ist die Präsentation auch ohne Rahmen möglich. In diesen Fällen dürfen die Objekte nur in Vitrinen präsentiert werden. Besonders empfindliche Objekte sind mit Melinexfolie gegen Lichtschäden und Staubablagerungen zu schützen. Alle Objekte müssen auf „Museumskarton“ montiert werden, so dass sie keine Berührung mit ungeeigneten Unterlagen bekommen. Kartons und Papiere mit farbiger Kaschierung sind für eine direkte Berührung zwischen Objekt und farbiger Oberfläche ungeeignet, da für diese Unterlagen keine Herstellergarantie auf „Museumsqualität“ gegeben ist. Die Verwendung von farbigen Passepartouts in der Ausstellung sollte aufgrund der schlechteren Kartonqualität nur ein- geschränkt eingesetzt werden, um Risiken für die Objekte zu vermeiden. Papierobjekte dürfen nicht überlappend ausge- stellt werden, da Lichtränder entstehen können!

Broschüren, Dokumente etc. müssen geschützt in Vitrinen gezeigt werden, eine geeignete Montage muss durch eine/n Restaurator/in erfolgen.

Da Plakate und Grafiken generell, Dokumente zum Teil nur gerahmt verliehen werden dürfen, ist folgende Regelung zu beachten:
-    Sonderanfertigungen (Maße und Material) von Rahmen bezahlt der Leihnehmer.
-    Standard-Rahmen muss der Leihnehmer nur dann bezahlen, wenn nicht genügend Rahmen am Lager sind, also eigens nachbestellt werden muss.
-    Sollte es auf Grund eigener Ausstellungstätigkeit des MHM nicht möglich sein, die Rahmung durch einen Mitarbeiter des MHM ausführen zu lassen, muss der Leihnehmer die Kosten für eine Aushilfskraft übernehmen.
Alle vom Leihnehmer bezahlten Rahmen bleiben in seinem Besitz, es sei denn, er bestätigt dem MHM schriftlich seinen Verzicht. Eine Ausgleichszahlung bei Verbleib der Rahmen im MHM ist nicht vorgesehen. Die Aufbewahrung von Fremdrahmen sollte 8 Wochen nicht überschreiten.
-    Für den Transport gerahmter Objekte sind Bilderkisten vorgesehen. Steht seitens des MHM keine entsprechende Bilderkiste zur Verfügung, muss bei der Transportfirma eine solche ausgeliehen werden. Die Kosten hierfür wie für den Transport von Leerrahmen trägt der Leihnehmer. Glas ist bitte abzukleben.


Bücher:
RF: 50-55 % RF, konstant Temperatur: 18-22 °C, konstant Beleuchtungsstärke: max. 50 Lux
Bücher, Broschüren, Hefte und Alben u.a. sollten generell nur in staub- und schadstofffreien Vitrinen präsentiert werden.
Achtung Maße: Bücher sind dreidimensionale Objekte, deren Ausdehnungen sich je nach Öffnung verändern können. Der Platzbedarf beim Zeigen der Titelseite ist anders als bei einer Öffnung etwa in der Bandmitte. D.h. der benötigte Platzbedarf in der Vitrine ergibt sich aus dem sogenannten Installationsmaß (Buchaußenmaße im Präsentationszustand) und der hinzuzurechnenden Buchwiege.
Jedes Buch- und Papierobjekt muss eine Unterlage aus säurefreiem Museumskarton erhalten. Alle Bücherarten – ob Alben, Broschüren, Hefte, Leder-, Pergament-, Gewebe-, Papier-, Akten- oder sonstige Bände – sind liegend auszustellen. Dies gilt sowohl für geschlossene als auch für aufgeschlagen präsentierte Objekte. Das Buch muss durch eine adäquate Buchstütze, z.B. aus Pappe, Acrylglas o.ä. unterstützt werden, so dass es wie in einer Wiege liegt. In Ausnahmefällen kann dieser „Wiegenaufbau“ auf eine geeignete Objektträgerplatte gesetzt werden, deren Neigung 35° (von der Ebene gerechnet) nicht überschreiten darf. Es muss der konservatorische Grundsatz gewährt bleiben, dass das Gewicht des Buches auf den Deckelflächen aufliegt. Das Gewicht darf nicht auf den Stehkanten des Buches verlagert werden, damit kein Zug auf Rücken, Fälze, Bindung und Heftung entsteht.
 

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