Als die Nationalsozialisten in Deutschland 1933 an die Macht kamen, instrumentalisierten sie die Medien für ihre ideologisch-rassistischen Zwecke. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges bildete deshalb nicht nur die Aufteilung der staatlichen Gewalt in Judikative, Exekutive und Legislative die Grundlage des neuen Rechtsstaats, sondern auch die Etablierung unabhängiger Medien, welche die staatlichen Organe und Institutionen kritisch im Blick behalten. Bis heute kommt dieser sogenannten Vierten Gewalt neben Informationsvermittlung und Unterhaltung die Aufgabe zu, Machtmissbrauch zu verhindern.
In der Gegenwart jedoch stehen der öffentlich-rechtliche Rundfunk, aber auch private Medienunternehmen zunehmend in der Kritik. Nicht wenige sind der Ansicht, dass die Krise der Demokratie im Zusammenhang mit einer Krise der »Vierten Gewalt« stehe. Die plurale Medienlandschaft sei derart gleichförmig, dass dadurch die Demokratie bedroht werde, sagen die einen. Andere hingegen werfen insbesondere dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk Meinungsmache vor. Und wieder andere sehen durch das Internet das Ende der »Vierten Gewalt« nahen, weil Informationsbeschaffung und Meinungsäußerung durch soziale Medien endgültig liberalisiert seien. Doch treffen diese Analysen der »Vierten Gewalt« zu?